Unsere Gartenanlage umfasst 19 Parzellen. Davon sind 18 für eine überwiegend kleingärtnerische Nutzung vorgesehen (Gemüse, Kräuter, Obst, Beeren).
Einige Details vorab:
Bedingung für den Erwerb eines freien Gartens ist die Mitgliedschaft im Verein.
Die Höhe der Entschädigung, die einem ausscheidenden Pächter zusteht, wird durch ein Wertermittlungsverfahren ermittelt, welches der Bezirksverband der Kleingärtner e. V. einleitet.
Die durchschnittliche Entschädigungssumme für die Gärten unserer Anlage liegt bei 2000,- bis 5000,- EURO.
Die Innenausstattung der Laube, vorhandene Geräte, Werkzeuge usw. werden nicht bewertet. Verbleib und Übernahme sowie die entsprechenden Kaufpreise sind ausschließlich Sache zwischen dem Ausscheidenden und dem neuen Pächter.
Unser Vereinsheim kann für private Veranstaltungen (Familienfeier usw.) angemietet werden.
Die zu Verfügung stehende Küche ist ausgestattet mit Gasherd, Kühlschrank und Geschirrspüler.